1. Home
  2. Rhein-Sieg-Kreis
  3. Urheberrechtsschutz muss fair für Wirtschaft und Kreative sein!
0

Urheberrechtsschutz muss fair für Wirtschaft und Kreative sein! Quelle : Axel Voss MdEP

0

Heute wurde im Rechtsausschuss die neue europäische Urheberschutzrichtlinie verabschiedet. Sie kann nach langwierigen Verhandlungen bald im Europäischen Parlament zum Abschluss kommen. „Ich bin froh, dass wir mit der Verabschiedung im Rechtsausschuss endlich einen großen Schritt gemacht haben, um die neuen Realitäten und Geschäftsmodelle des digitalen Zeitalters besser handhaben zu können“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die neue Richtlinie ist.

Die Richtlinie befasst sich mit einer Lücke im Datenschutzrecht, bei der die Internet-Online-Plattformen bisher keine rechtliche Verantwortung für die urheberrechtlich geschützten Inhalte tragen, die von den Nutzern auf ihrer Webseite hochgeladen werden.

„Wir wollen eine faire Vergütung der Urheber auch in einem digitalen Zeitalter und eine faire Vergütung aller, die die Verbreitung dieser geschützten Leistung wirtschaftlich und strukturell absichern. Wir wollen den zahlreich arbeitslos gewordenen Journalisten und den Künstlern, die von ihrer kreativen Arbeit nicht mehr leben können, weil ihre Kreativleistungen nicht angemessen vergütet werden, zu ihrem Recht verhelfen. Und wir wollen eine unabhängige Presse in unserer Demokratie aufrechterhalten und nicht Betreiber von Plattformen unterstützen, die von deren Presseerzeugnissen profitieren“, so Voss weiter, der auch rechtspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion ist.

„Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und die Förderung eines breiteren Zugangs zu Werken sind die Säulen der wirtschaftlichen Nutzung des Internets und Grundlagen der digitalen Wirtschaft der EU. Doch gerade dort sind immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke illegal und ohne Genehmigung der Rechteinhaber erhältlich. Das ist ein Problem, das dringend aufzulösen ist“, führt Voss aus.

Die Richtlinie bringt neue Regeln in Bezug auf die Rechte des Verlags und legt Ausnahmen für Text- und Data-Mining fest.

„Presseverlage müssen einen fairen Anteil für die Nutzung ihrer Inhalte im Internet erhalten, da der Großteil der Einnahmen derzeit an die Nachrichtensammler geht. Ich bin froh, dass dieses Recht jetzt anerkannt wird. Wir wollen die Rolle kleinerer Verlage stärken, indem sie sich nunmehr gegen die großen Internetplattformen erwehren können und bessere Chancen haben, eine faire Vergütung für ihre Inhalte zu erhalten. Es geht um das Überleben des Journalismus und den Schutz der journalistischen Qualität ihrer Arbeit“, betont der Europaabgeordnete Voss.

„Es hat viele falsche Gerüchte und Fehlinterpretationen über Artikel 13 gegeben, der die Wertlücke anspricht. Niemand will und wird das Internet filtern! So lösen die immer häufiger auftretenden Verstöße auf den Internetplattformen, die hauptsächlich dazu dienen, die von ihren Nutzern hochgeladenen Werke zu teilen. Diese Plattformen machen einen beträchtlichen Gewinn für die von ihren Benutzern hochgeladenen Werke. Niemand soll sich hinter dem Argument verstecken, dass es den Benutzern, die Inhalte hochladen, obliegt, während die Plattformen damit Geld verdient! Ausgenommen von den neuen Regeln sind Plattformen von Universitäten, wissenschaftlichen Datenbanken und Online-Enzyklopädien, die sich nicht mit urheberrechtlichen Inhalten als Hauptzweck beschäftigen“, unterstreicht Axel Voss.

„Ich möchte noch einmal betonen, dass die Plattformen mehr Verantwortung für die urheberrechtlich geschützten Inhalte übernehmen und die Urheberrechtsverletzungen von Beginn an, soweit es möglich ist, vermieden werden. Hierzu haben wir die Plattformen definiert, die unter den Artikel 13 fallen. Danach sind nur Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn die Plattformen diese Inhalte dann auch noch entsprechend organisatorisch optimieren, kann man nach der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie um den urheberrechtlichen Schutz ihrer Inhalte wissen“, so Voss.

Um den Schutz der urheberrechtlichen Werke zu gewährleisten, sollen die Plattformen aufgrund der Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sicherstellen, dass sie selbst erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die bereits seit ca. 10 Jahren existiert und zum Beispiel von Youtube bisher auf freiwilliger Basis eingesetzt wird.

„Diese Erkennungssoftware hat bis heute zu keiner Zensur geführt, daher verwundern die vielen falschen Bewertungen und Schlussfolgerungen in den letzten Tagen und Wochen immer und immer wieder verbreitet werden. So auch zu Artikel 11 der neuen Urheberrichtlinie: Dieser führt keine Link-Steuer ein, wie dreist behauptet wird. Die private Nutzung von Hyperlinks bleibt kostenfrei, denn sie ist von dem Leistungsschutzrecht ausgenommen. Bei der privaten Nutzung entstehen dem User also keine Nachteile. Ausschließlich für die kommerzielle Verwendung können Presseverleger eine Vergütung verlangen. Dies ist auch gerechtfertigt, denn die Presseverleger tragen die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Inhalte“, sagt der Rechtsexperte.

„Und abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es mir persönlich wichtig ist, die Interessen sowohl der Urheber als auch der Verbraucher zu schützen. Dazu haben wir ein Regelwerk beschlossen, mit dem die Tragfähigkeit und die Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft erhalten werden. Insbesondere in Artikel 11 und 13 kommt diese Balance zum Ausdruck“, erläutert Axel Voss.