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Sebastian Schuster begrüßt 73 Neubürgerinnen und Neubürger Quelle: Rhein-Sieg-Kreis

Sebastian Schuster begrüßt 73 Neubürgerinnen und Neubürger Quelle: Rhein-Sieg-Kreis

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Landrat Sebastian Schuster und der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, haben am 24. April 2018 73 Neubürgerinnen und Neubürgern im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses ihre Einbürgerungsurkunden ausgehändigt.

„Der Rhein-Sieg-Kreis ist der zweitbevölkerungsreichste Kreis Deutschlands; mit seinen 19 Kommunen ist er lebens- und liebenswert“, mit diesen Worten begrüßte Landrat Sebastian Schuster die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger. „Mit der Übernahme der Einbürgerungsurkunde, übernehmen Sie nicht nur den Pass, sondern auch Verantwortung, Rechte und Pflichten. Haben Sie die Bereitschaft, für ein Amt zu kandidieren oder aber sich ehrenamtlich, sei es im Sport, in Vereinen oder in der Integration einzubringen“, betonte Landrat Sebastian Schuster.

„Ich freue mich“, sagte die aus dem Irak stammende Kajin Sleman Khalaf, nach dem Empfang der Einbürgerungsurkunde aus den Händen von Landrat Sebastian Schuster, aus vollem Herzen. Schon seit rund zehn Jahren lebt sie mit ihrem  Ehemann, Karouan Ali Khalaf, und den Kindern in Deutschland.

Auch für Ayse Aydin, aus der achten Klasse im Gymnasium zum Altenforst in Troisdorf, war es ein besonderes Erlebnis: im Rahmen der Berufsfelderkundung verbrachte sie einen Tag in der Kreisverwaltung und konnte – unter fachkundiger Erklärung des Geschehens durch Abteilungsleiter Werner Erdmann – den Ablauf einer Einbürgerungsfeier kennenlernen.

Mit 14 Personen stammt der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber dieses Mal aus der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:

Afghanistan (2), Belgien (2), Bosnien und Herzegowina (1), Brasilien (1), Bulgarien (1),  Griechenland (4), Großbritannien (7), Indien  (1), dem Irak (5), Italien (1), Kirgisistan (1),  der Republik Kosovo (4),  Kroatien (2), Marokko   (1),   Mexiko (1),  den   Niederlanden  (3), Österreich (1),    Palästina (1), den Philippinen (1), Polen (7), Serbien (2),  der Slowakischen Republik (1), Slowenien (1), Spanien (1), Syrien (3),  Thailand (2), der Ukraine (1)  und  Usbekistan (1).

Die Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in nachfolgend genannten Gemeinden:  5 in Alfter, 1 in Bad Honnef, 7 in Bornheim, 3 in Eitorf, 5 in Hennef, 4  in Königswinter,  2 in Lohmar, 2 in Meckenheim, 3 in Neunkirchen-Seelscheid, 7 in Niederkassel,  4  in Rheinbach, 1 in Ruppichteroth, 9 in Sankt Augustin, 15  in Siegburg, 2 in Swisttal,  2 in Wachtberg und 1 in Windeck.

Von den 73  Neubürgerinnen und Neubürgern, hierunter 47 Frauen, 24 Männer sowie 2 Kinder und Jugendliche, wurden 19 bereits  in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Vor der eigentlichen Einbürgerung werden die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abgeben; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“

Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.