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Radfahren – aber richtig! Quelle: siegburgaktuell
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Radfahren – aber richtig! Quelle: siegburgaktuell

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Immer mehr Radfahrer tummeln sich im Straßenverkehr. Unterstützt wird die Entwicklung durch die motorunterstützten E-Bikes oder Pedelecs. Durch die steigende Zahl der Radnutzer erhöht sich auch Zahl der Unfälle mit involvierten Radlern.
Grundsätzlich, das teilte die Polizei in einer aktuellen Meldung mit, sind Radfahrer und Kraftfahrzeugführer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der Straße und müssen diese benutzen. Die Fahrt auf Gehwegen ist ihnen verboten. Hier die Hinweise der Polizei für Pedalritter: Fahren Sie nicht auf dem Gehweg! Davon ausgenommen sind Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Radwege sind durch die entsprechenden blauen Verkehrszeichen „Radweg“, „Gemeinsamer Geh-/Radweg“ (Bild) oder „Getrennter Geh-/Radweg gekennzeichnet“.
Sind Radwege auf beiden Straßenseiten angelegt, so ist immer der rechte Radweg zu benutzen! Links der Fahrbahn geführte Radwege oder freigegebene Gehwege bergen ein höheres Unfallrisiko an Einmündungen und Grundstückseinfahrten. Autofahrer rechnen nicht immer mit von rechts kommenden Radfahrern.
Dürfen Gehwege durch Radfahrer genutzt werden (Radfahrer frei), so sind diese hier nur Gast! Fußgänger haben unbedingten Vorrang; bei Bedarf ist anzuhalten. Wägen Sie ab, ob sie anstatt eines freigegebenen Gehweges besser die Fahrbahn nutzen. Radler genießen beim Überqueren der Straße auf Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) keinen Vorrang! Steigen Sie ab und erreichen als bevorrechtigter Fußgänger sicher die andere Straßenseite. Achten Sie auf vor Ihnen abbiegende Fahrzeuge; Sie könnten sich im toten Winkel befinden.
Denken Sie an Ihren Kopf: Ein Fahrradhelm beeinträchtigt vielleicht die Frisur, ein Unfall zerstört unter Umständen Ihr Leben!