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Maskenpflicht im ÖPNV
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Maskenpflicht im ÖPNV

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Der Rhein-Sieg-Kreis macht auf eine Aktion zur Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr aufmerksam. Diese wird ab sofort, an verschiedenen Stellen im Kreisgebiet beginnen.

„Den Rhein-Sieg-Kreis erreichen immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich sorgen, weil manche Mitmenschen in Bus und Bahn keinen Mund-Naseschutz tragen“, so Landrat Sebastian Schuster. „Deshalb haben wir uns zu dieser Aktion entschlossen.“

Die Kontrollen werden von den örtlichen Ordnungsbehörden, der RSVG und der RVK durchgeführt. Der Rhein-Sieg-Kreis erinnert in diesem Zusammenhang auch noch einmal daran, dass auch an und in den Wartebereichen an Haltestellen und Bahnhöfen die Maskenpflicht gilt.

Wer ohne Mund-Naseschutz angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

„Der Rhein-Sieg-Kreis appelliert an die Vernunft und den Gemeinsinn der Menschen bei uns“, so Landrat Schuster weiter. „Neben den bekannten Hygieneregeln und dem Abstandhalten, ist die Mund-Nasebedeckung derzeit der wirksamste Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus.“