Land verfügt: Keine Veranstaltungen mit Geflügel Quelle: Rhein-Sieg-Kreis
Ab sofort sind Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Geflügel verboten – dies hat das zuständige Landesministerium am heutigen Tage (17.11.2016) erlassen.
Anlass ist das erneute Auftreten der Vogelgrippe bei Wildvögeln in verschiedenen Regionen Deutschlands. Am 08.11.2016 war zunächst bei einer verendeten Reiherente am Plöner See in Schleswig-Holstein das Influenzavirus H5N8 festgestellt worden. Inzwischen liegen weitere Nachweise aus verschiedenen Bundesländern vor.
Als Sofortmaßnahme wurde eine bundesweite Stallpflicht für Hühner, Enten, Gänse, Wachteln, Truthühner, Fasane und Laufvögel erlassen, die in sogenannten Risikogebieten gehalten werden. Risikogebiete stellen insbesondere Flussniederungen und Feuchtgebiete dar, in denen Zugvögel zu Tausenden rasten und insofern ein Infektionspotenzial für die Hausgeflügelbestände darstellen. Ein weiteres Kriterium ist eine generell hohe Hausgeflügeldichte in der Region.
Der Rhein-Sieg-Kreis zählt nicht zu den Risikogebieten, so dass die Stallpflicht für Geflügel hier in der Region derzeit nicht besteht. Dennoch sind die üblichen Hygienemaßnahmen weiter streng zu beachten, die den Eintrag bzw. die Weiterverschleppung von Tierseuchenerregern erschweren. Hierzu zählen insbesondere Zugangsrestriktionen zu den Geflügelbeständen, das Tragen geeigneter Schutzkleidung sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Weiter ist sicher zu stellen, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auch Tränkewasser darf ebenfalls nicht in Kontakt zu Wildvögeln stehen.
Die Übertragung von Influenza-Viren erfolgt in der Regel weniger über die Luft, sondern durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder indirekt z.B. über verschmutztes Schuhwerk oder andere kontaminierte Materialien. Anhaltspunkte für eine mögliche Influenzainfektion im Hausgeflügelbestand sind verminderte Legeleistung, Gewichtsverlust oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate. Bei Auffälligkeiten im Bestand ist sofort das Veterinäramt zu informieren.
Bisher sind keine Fälle von H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt.
Abschließend weist Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Kreisveterinäramtes, darauf hin, dass jeder Geflügelhalter verpflichtet ist, seinen Geflügelbestand unter Angaben der Art, der Anzahl und der Haltungsart dem hiesigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW in Münster anzuzeigen. Entsprechende Anmeldeformulare können über das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises, Telefon 02241/13-2335, angefordert werden.