#Siegburg #Leerstand
Ziel der Wirtschaftsförderung der Kreisstadt ist es, vermietbare, aber derzeit oder bald leerstehende Ladenlokale in der Siegburger Innenstadt durch interessante, innovative Konzepte zu beleben, Frequenzen zu erhöhen, Aufenthaltsqualität zu stärken und für die Besucherinnen und Besucher Abwechslung und Vielfalt anzubieten. Dafür bekam die Wirtschaftsförderung mit ihrem Konzept der „Siegburger Berührungspunkte“ Mittel des Landes aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ zugesagt. Mit den Geldern wird die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen im Siegburger Zentrum für einen beliebigen Zeitraum bis zum 31.12.2023 ermöglicht. Diese Räume sollen Platz für frische Ideen, temporäre Stores und besondere Konzepte bieten.
Alle profitieren:
– Eigentümer
Haben Sie ein leerstehendes Ladenlokal in der Siegburger Innenstadt? Dann reduzieren Sie mithilfe des Förderprogramms ihre Einnahmeausfälle, die sie ansonsten durch Leerstand verkraften müssten. Sie wissen ihre Immobilie vor Vandalismusschäden und Verschmutzungen bewahrt. Darüber hinaus wird die Attraktivität der Immobilie erhalten und erlangt einen höheren Bekanntheitsgrad, was eine spätere Weitervermietung erleichtern kann.
– Neue Mieter:
Sie haben eine kreative Geschäftsidee und suchen nach einem Geschäft in der Siegburger Innenstadt? Dann haben Sie die Chance, sie für eine flexible Dauer bis maximal 31.12.2023 mit einem geringen finanziellen Aufwand zu erproben – mit dem Ziel, das Geschäftskonzept möglichst langfristig zu etablieren.
Die Mieten sind günstiger dank einer zweistufigen Mietreduktion: Immobilienbesitzer müssen bereit sein auf 30 % ihrer bisherigen Kaltmiete zu verzichten. Die Kreisstadt vereinbart daraufhin einen Untermietvertrag mit den neuen Mietern. Deren Miete beläuft sich auf 20 % der Altmiete. Die verbleibende Differenz zwischen der neuen Gesamtmiete und des Mietanteils der neuen Mieter wird zu 10 % von der Stadt Siegburg und zu 90% durch Fördermittel des Landes NRW erbracht. Für die Nutzung in Frage kommen beispielsweise Pop-up Stores, Dienstleistungsgewerbe, Showrooms des regionalen Online-Handels, kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Initiativen oder auch Bildungsangebote.
Sowohl Ladenbesitzer mit potenziellen Ladenlokalen in der Siegburger Innenstadt, als auch Mietinteressenten mit spannenden Geschäftsideen, sind aufgerufen sich bis zum 15. August bei der Wirtschaftsförderung zu melden unter wirtschaftsfoerderung@siegburg.de oder telefonisch unter 02241-1021268. Dort werden auch individuelle Fragen beantwortet. Bei anhaltendem Interesse und Angeboten ist ein weiterer Aufruf für die Abgabe von Interessenbekundungen denkbar. Angebote von Ladenlokalen und potenziellen Mietern werden von der Wirtschaftsförderung gesammelt. Dann müssen anhand der Förderkriterien des zugrundeliegenden Landesprogramms geprüft werden, ob das Projekt geeignet und zulässig ist. Sofern das gegen ist, wird im nächsten Schritt anschließend die Vermittlung zueinander passender Angebote durch die Wirtschaftsförderung vorgenommen.