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Gastronomie im Rhein-Sieg-Kreis muss mindestens 9 Euro Stundenlohn bezahlen Quelle: NGG Köln
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Gastronomie im Rhein-Sieg-Kreis muss mindestens 9 Euro Stundenlohn bezahlen Quelle: NGG Köln

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Von der Imbissbude bis zum Sterne-Hotel im Rhein-Sieg-Kreis gilt: Wer wenig verdient, bekommt jetzt doch mehr. Für die Gastro-Branche gilt rückwirkend ab 1. August ein höherer Mindestlohn. Dieser liegt jetzt bei 9 Euro pro Stunde – und damit 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitgeteilt. Die NGG hatte den höheren „Gastro-Mindestlohn“ bei den letzten Tarifverhandlungen durchgesetzt.

„Er gilt in der Eckkneipe und im Biergarten genauso wie im guten Restaurant und Hotel. Keine Küchenhilfe und kein Pizzafahrer im Rhein-Sieg-Kreis darf jetzt weniger als 9 Euro pro Stunde verdienen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, sagt der Geschäftsführer der NGG Köln, Mohamed Boudih. Denn der neue Mindestlohn sei in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich. Im Rhein-Sieg-Kreis sind rund 9.550 Menschen in Gaststätten, Restaurants und Hotels beschäftigt – darunter rund 4.980 Mini-Jobber, für die der neue Branchen-Mindestlohn ebenfalls gilt, so die NGG Köln.