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Friedhofsgebühren können sinken
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Friedhofsgebühren können sinken

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#Hennef #Friedhof

(dmg/ms) Mit einer neuen Gebührenordnung möchte die Stadt Hennef dafür sorgen, dass die Kosten für Bestattungen in Hennef ab dem nächsten Jahr sinken. Die Verwaltung legte dem Stadtrat nun eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren zur Beratung vor.

„Die Struktur der vielen kleinen Friedhöfe ist pflege- und somit kostenintensiv, sodass es in den letzten Jahren immer wieder Kritik an der Höhe der Friedhofsgebühren in Hennef gab. Gleichzeitig steht das Friedhofswesen auch angesichts des sich wandelnden Bestattungsverhalten allgemein vor Herausforderungen. Seit 2020 haben sich die Stadtverwaltung und die Grünflächenkommission des Stadtrates intensiv mit diesen Fragestellungen beschäftigt. Im Ergebnis der Neukalkulation und der Beratungen in der Kommission stehen drei gute Nachrichten: Die Friedhofsgebühren können in den meisten Bereichen deutlich gesenkt werden. Gleichzeitig erhalten wir die gewachsene Struktur und schließen keinen unserer Dorffriedhöfe. Zudem verbessern wir das Service-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zukünftig mit der Möglichkeit, auch an Samstagen zu bestatten“, erklärt Bürgermeister Mario Dahm die zentralen Änderungen der Gebührenordnung und Friedhofssatzung.

„Gebühren müssen nach Gesetz kostendeckend erhoben werden. Eine Senkung von Gebühren ist daher nur durch eine Reduzierung der tatsächlich für den Unterhalt der zwölf Friedhöfe im Stadtgebiet anfallenden Kosten möglich“, so Umweltamtsleiter Johannes Oppermann. Bereits seit mehreren Jahren arbeitet die Stadtverwaltung daher an einer Effizienzsteigerung und Verringerung des Pflegeaufwandes der Friedhöfe, etwa durch die Aufgabe von pflegeintensiven Schotterwegen und Hecken. In Zukunft sollen nicht mehr benötigte Erweiterungsflächen aufgegeben und bestehende Friedhofsflächen sinnvoll arrondiert werden, um den Pflegeaufwand für den Baubetriebshof weiter zu verringern. In abgelegenen und schwer zu pflegenden Teilbereichen von Friedhöfen wird es daher zukünftig keine Neubelegungen mehr geben, um zusammenhängende Grabfelder zu schaffen. Zudem sinkt die Ruhefrist für Urnen auf 15 Jahre und der städtische Grünflächenanteil wird mit Blick auf die Bedeutung der Friedhofsanlagen für die Allgemeinheit erhöht. Zusammengenommen ermöglichen diese Maßnahmen im Zuge der Neukalkulation teils deutliche Gebührensenkungen für die Nutzerinnen und Nutzer.

Für Nutzungsrechte an einem Erdwahlgrab fallen beispielsweise künftig nur noch 2.452 Euro statt wie bisher 3.580 Euro an. Das entspricht einer Senkung von 1.128 Euro, also rund 31 Prozent bei der am häufigsten gewählten Grabart. Für ein Urnen-Baumgrab auf Friedhöfen sinken die Gebühren um 906 Euro, für Urnenwahlgrabstätten um 1.199 Euro. Zusätzlich wird die Bereitung von Grabstellen günstiger. Bei Erdgräbern fallen 776 Euro und bei Urnengräbern 167 Euro weniger an. Bestattungen von Kindern unter fünf Jahren sind künftig wie bei Sternenkindern gebührenfrei.

Außerdem wird die Friedhofssatzung der Stadt überarbeitet. So werden in Zukunft auch Bestattungen am Samstagvormittag möglich sein. Die Nutzung von torfhaltiger Erde für die Grabpflege ist zukünftig mit Blick auf den Umweltschutz auf den städtischen Friedhöfen untersagt, weil durch den Abbau wertvoller Lebensraum in Mooren zerstört wird. Um gegen Kinderarbeit vorzugehen, muss künftig bei Natursteinen für Grabmäler nachgewiesen werden, dass in der globalen Produktionskette keine Kinderarbeit erfolgte.

Die geänderte Satzung und Gebührenordnung liegen dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 20. Oktober 2022 zur Beratung vor. Abschließend entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember, ob die Neuregelungen zum Jahreswechsel in Kraft treten können.

Bildlegende: Friedhof an der Steinstraße.

Quelle: Stadt Hennef