
Feierliche Einbürgerung im Kreishaus: 87 Personen erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft Quelle: Rhein-Sieg-Kreis
Im Rahmen einer Feierstunde haben jetzt 87 Personen, davon 46 Frauen, 35 Männer sowie sechs Kinder und Jugendliche die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erhalten. Kreisdirektorin Annerose Heinze händigte gemeinsam mit dem Neubürgerbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses den Neubürgerinnen und Neubürgern die Einbürgerungsurkunden aus.
„Ich freue mich, dass Sie sich entschlossen haben, deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden. Gerade in den heutigen Zeiten ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Beteiligen Sie sich aktiv, gehen Sie wählen und auch durch die Übernahme eines Ehrenamtes können Sie viel Gutes für unsere Gesellschaft tun. Gerade auch durch Ihre Mehrsprachigkeit können Sie zum Beispiel bei der Begleitung und Integration vieler Schutzsuchender mithelfen!“, sagte Kreisdirektorin Annerose Heinze bei ihrer Begrüßung der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger.
Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:
Brasilien (1), Bulgarien (1), Finnland (1), Frankreich (3), Griechenland (10), Großbritannien (5), Indien (2), dem Irak (1), dem Iran (4), Italien (4), der Demokratischen Republik Kongo (2), der Republik Kosovo (4), Kroatien (3), Marokko (4), Österreich (2), Nigeria (2), Peru (1), Polen (3), Portugal (2), Rumänien (2), Spanien (1), Südafrika (1), Syrien (7), Thailand (1), Türkei (14), Tunesien (1), Ukraine (1), Ungarn (1) Vietnam (2) und Weißrussland (1).
Die Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in den nachfolgend genannten Gemeinden:
5 in Alfter , 2 in Bad Honnef, 5 in Bornheim, 2 in Eitorf, 7 in Hennef, 4 in Königswinter, 5 in Lohmar, 3 in Meckenheim, 2 in Much, 9 in Niederkassel, 2 in Rheinbach, 16 in Sankt Augustin, 11 in Siegburg, 8 in Swisttal und 6 in Wachtberg.
Von den 87 Einbürgerungskandidatinnen und Einbürgerungskandidaten wurden 32 bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Dieses Bekenntnis wurde mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.