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Falsche Polizisten – Banker rettet die Ersparnisse einer 82-Jährigen Quelle : Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

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Niederkassel (ots) – Am Freitagmittag (13.04.2018) meldete sich
der Mitarbeiter einer Bank in Niederkassel-Ranzel bei der Polizei und
schilderte, dass eine 82-jährige Kundin einen fünfstelligen
Geldbetrag abheben wollte. Das kam dem 34-jährigen Bankkaufmann
verdächtig vor, da die Kundin in der Regel keine hohen Bargeldbeträge
abholt. Er vereinbarte die Übergabe des Geldes für Montag und
verständigte die Polizei. Eine Troisdorfer Streife suchte die Dame in
ihrer Wohnung in Niederkassel auf, um den Sachverhalt aufzuklären.
Gegenüber den Polizisten gab die Seniorin an, dass sie am Morgen von
einem Mann angerufen worden sei, der sich am Telefon als
Kriminalbeamter aus Köln ausgegeben hatte. Er hatte ihr aufgetragen,
ihr Geld von dem Bankkonto abzuheben, weil eine ausländische
Tätergruppe es auf ihre Ersparnisse abgesehen habe. Der falsche
Polizist am Telefon drängte auf absolute Verschwiegenheit, daher
hatte die 82-Jährige sich aus Angst niemanden anvertraut. Während die
Polizisten mit der Niederkasselerin sprachen, klingelt das Telefon.
Die Telefonnummer des Anrufers wurde nicht angezeigt. Einer der
Beamten nahm das Gespräch entgegen und gab sich mit verstellter
Stimme als die 82-Jährige aus. Anrufer war tatsächlich einer der
Täter, der den Sachstand erfragen wollte. Der Polizist lenkte das
Gespräch dahingehend, dass das Bargeld zu Hause abholbereit sei.
Möglicherweise hatten die Täter etwas geahnt, da bis jetzt niemand
zur Geldübergabe an der Wohnanschrift erschienen war. Ältere Menschen
werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich als
Polizeibeamte ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher
Polizeidienststellen, des BKA oder gar die Rufnummer 110 mit einer
Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen. Die falschen
Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer
Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden
wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld
„vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen
zu übergeben. Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe
verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen
Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der
Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen
Mittätern gehören sollen. Durch mehrere, stundenlange und sogar
tagelange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den psychischen Druck auf
ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können.
Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je
nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie
fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren.
Der Telefondruck dauert so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände
an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem
vereinbarten Ort abgelegt wurden. Im Telefondisplay erscheint die
Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde Über ausländische
Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige
Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem
Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der
Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere
Identifikationsmöglichkeit. Wenn Sie selbst angerufen werden: – Falls
Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit
einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen
Anruf der Polizei. – Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die
Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. – Gibt sich der Anrufer als
Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen
nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den
Sachverhalt. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre
Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. – Öffnen Sie
unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine
Vertrauensperson hinzu. – Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS
Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften,
Gerichten oder Geldinstituten. – Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes
geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und
erstatten Sie eine Anzeige. (Bi)