BN – Die Stadt Bonn macht auf besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Am Karfreitag, 30. März 2018, dürfen keine heiteren Veranstaltungen stattfinden. Das Landesgesetz über Sonn- und Feiertage verbietet an diesem Tag öffentlichen Tanz sowie musikalische und andere unterhaltende Aufführungen. Das gilt bis Samstagmorgen um 6 Uhr. Theater- und Musikveranstaltungen sind Karfreitag nur dann […]