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Von Oktober bis März bitte nicht stören Fatale Folgen für Fledermäuse
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Von Oktober bis März bitte nicht stören Fatale Folgen für Fledermäuse

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Im Rhein-Sieg-Kreis sind 15 Fledermausarten heimisch. Die nachtaktiven Flugexperten stehen jedoch unter strengem Artenschutz, denn ihre Lebensräume werden immer weiter zerstört. Wer zum Schutz der heimischen Fledermäuse beitragen möchte, kann der Kreisverwaltung bekannte Populationen melden.

Anhand der bevorzugten Sommerquartiere unterscheidet man zwischen Baum- und Hausfledermäusen. Die Baumfledermäuse, wie die Wasserfledermaus oder das „Braune Langohr“, leben in verlassenen Spechthöhlen sowie hinter losen Rinden oder anderen Hohlräumen in Bäumen. Die Hausfledermäuse, wie das „Große Mausohr“ oder die Zwergfledermaus, bevorzugen dagegen Speicher, Fassadenverkleidungen, Mauerspalten oder –hohlräume in Siedlungsgebieten.

Als Winterdomizil dienen den Fledermäusen Erdkeller, Höhlen, Stollen und ähnliche Räume; hier dürfen sie in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März auf keinen Fall gestört werden. Denn einmal gestört, braucht der Stoffwechsel bis zu einer halben Stunde, bis die Fledermaus wach ist! Und bis sie wieder schläft hat sie viel Energie verbraucht – Energie, die zum Ende des Winterschlafes vielleicht fehlt.

Nähere Auskünfte rund um das Thema Fledermäuse erteilen gerne die Fachleute am Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241/13-2200. Weitere Tipps zum Artenschutz finden Interessierte auch unter www.rhein-sieg-kreis.de/artenschutztipps.

Quelle: Stadt Siegburg