Tipps der Polizei Rhein-Sieg für die Sicherheit der I-Dötzchen im Straßenverkehr
Ende August beginnt für viele Mädchen und Jungen
nach den Sommerferien die Schule. Darunter sind auch viele
Erstklässler, die sicher schon ganz aufgeregt sind. Der Polizei liegt
natürlich die Sicherheit der I-Dötzchen besonders am Herzen.
Im Jahr 2009 verunglückten im Rhein-Sieg-Kreis leider 26 Kinder
und Jugendliche bei Schulwegunfällen. Damit der Schulstart
insbesondere für die Jüngsten, die im Straßenverkehr noch
unerfahrenen sind, möglichst sicher verläuft, wird die Polizei in den
kommenden Wochen ihnen und ihren Schulwegen besondere Aufmerksamkeit
widmen.
Bei schwerpunktmäßigen Kontrollen wird besonders auf die gefahrene
Geschwindigkeit, die richtige Kindersicherung, sowie auf Park- und
Halteverbotsverstöße im Bereich der Schulwege geachtet.
Eltern und Verkehrsteilnehmer können viel zu einem sicheren
Schulweg beitragen.
Hier einige wichtige Tipps der Polizei:
• Beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen besonders an
Schulen und Kindergärten, denn schon geringe Tempoüberschreitungen
können fatale Folgen haben.
• Halten Sie nicht in den Halteverbotszonen vor Schulen und
Kindergärten. Hier kommt es zum Beispiel durch Sichtbehinderungen
beim Ein- und Aussteigen immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Rechnen Sie damit, dass Kinder zwischen parkenden Fahrzeugen auf die
Straße laufen könnten.
• Sichern Sie Kinder altersgerecht in Fahrzeugen.
• Trainieren Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Gang zur Schule,
auch wenn das Kind meist mit dem Schulbus fährt. Insbesondere im
städtischen Bereich halten viele Kommunen sinnvolle und fachkundig
erarbeitete Schulwegpläne bereit. Nutzen Sie diesen Service.
• Auch Schulbusfahrten bergen besonders beim Ein- und Aussteigen
gewisse Gefahren, zum Beispiel durch Drängeln oder Toben. Machen Sie
ihr Kind darauf aufmerksam.
• Nicht nur in der dunklen Jahreszeit sollten Kinder auffällige
und möglichst helle Kleidung tragen. Die Polizei empfiehlt Warnwesten
oder mindestens reflektierende Streifen an der Kleidung.
Kontrollieren Sie die Fahrräder der Kinder auf Verkehrssicherheit.
• Achten Sie an Bushaltestellen auf Schulbusse mit Warnblicklicht.
Schaltet der Bus beim Anfahren einer Haltestelle oder Haltebucht die
Warnblinkanlage ein, so gilt absolutes Überholverbot. Steht der Bus,
so darf er auch im Gegenverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit
passiert werden. Der Bus hat Vorrang beim Abfahren von der
Haltestelle.
• Kinder können ihre Aufmerksamkeit nicht mehreren Dingen
gleichzeitig widmen. Erst ab einem Alter von ca. 8 Jahren entwickeln
sie ein vorausschauendes Bewusstsein für Gefahren im Straßenverkehr.
Sie können oft auch aus ihrer "Zwergenperspektive"
Verkehrssituationen nicht richtig wahrnehmen und als kleine Menschen
leicht übersehen werden.
• Kinder habe ein eingeschränktes Sichtfeld und können
Geschwindigkeiten erst ab 8-10 Jahren einschätzen.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Kommissariat
Verkehrsunfallprävention der Polizei Rhein-Sieg unter der
Telefonnummer: 02241/541-3970 oder -3971. Per e-mail erreichen Sie
den Leiter des Kommissariates unter
ralf.madronte@polizei.nrw.de .














