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Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen
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Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen

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Unter dem Titel „Der erste Augenblick entscheidet?! Uneingeschränkte Rechte für geflüchtete Kinder und Jugendlichen“ nahm die Freie Wohlfahrtspflege in einem Fachtag am 27.09.2017 in Düsseldorf die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Blick, die mit – und manchmal auch ohne – Eltern und Familien bei uns Schutz suchen.

„In den letzten drei Jahren ist es durch eine massive Verschärfungen im Asylrecht zu einer dramatischen Verschlechterung der Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und deren Familien gekommen“, machte Paul Krane-Naumann, Vertreter des Arbeitsausschusses Familie, Jugend und Frauen der Freien Wohlfahrtspflege NRW in seiner Begrüßungsrede zur Fachtagung deutlich. Als Beispiele nannte er die Einführung der Unterscheidung in sichere und unsichere Herkunftsländer, die Erschwerung und zum Teil Verhinderung von Familienzusammenführung und durch die Ausdehnung der Aufenthaltsdauer in Aufnahmeeinrichtungen des Landes.

Bereits 2014 hatte die Freie Wohlfahrtspflege NRW ein Impulspapier zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention „Uneingeschränkte Rechte für Kinder und Jugendliche“ herausgegeben. Das Papier wurde aktualisiert und weiterentwickelt. Dr. Rainer Kascha vom Paritätischen Jugendwerk NRW stellte bei der Vorstellung der überarbeiteten Broschüre fest: „Trotz der vollständigen Anerkennung der UN Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2010 und der damit verbundenen vollumfänglichen Gültigkeit der Kinderrechte auch für die ausländischen Kinder und Jugendlichen, werden die Rechte der geflüchteten Kinder und Jugendliche nicht hinreichend berücksichtigt.“

Jan Lamontain vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW benannte in seinen Vortrag die Herausforderungen und Perspektiven im Spannungsfeld zwischen Ausländer- und Jugendhilferecht. Er warb für eine Partizipationsorientierung der Jugendhilfe: „Die Beteiligung und Selbstorganisation der jungen Geflüchteten ist ein wesentlicher Gelingensfaktor für Integration und Teilhabe.“

Nachmittags wurde in vier Fachforen intensiv diskutiert und nach Lösungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Rechte der jungen Flüchtlinge gesucht. Themen waren insbesondere Kinderschutz, Kinder- und soziale Rechte, Bildung/Ausbildung, Recht auf Familie, Asyl und Aufenthalt sowie Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion mit Marjona Barakaeva (Jugendliche ohne Grenzen NRW), Barbara Eßer (Psychosoziales Zentrum Düsseldorf), Ulrike Werthmanns-Reppekus (Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW), Jan Lamontain (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, und Tim Rietzke (Freie Wohlfahrtspflege NRW).