Verhalten an Bushaltestellen
Eine gemeinsame Initiative des Landrates des Rhein-Sieg-Kreises, der Kreispolizeibehörde Siegburg und der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH.
Diese Projekt soll dazu beitragen, dass die Bürger und Bürgerinnen des Kreises Informationen zur Verbesserung der Verkehrsicherheit an Bushaltestellen erhalten.
Die Regeln an Bushaltestellen gelten für Auto-, Motorrad-, Mofa-, Radfahrerinnen und -fahrer. Verstöße gegen diese Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Das sagt der Gesetzgeber:
(1) An Omnibussen des Linienvehrkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der angefertigten Broschüre, die Sie beim Straßenverkehrsamt, der Kreispolizeibehörde Siegburg sowie bei der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft erhalten können.
Wenn Sie das Kamerasymbol oben links anklicken, können Sie sich den Videobeitrag ansehen.
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