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Artikel vom: 03.11.2011
Unternehmer im Rhein-Sieg-Kreis
sollen mindestens 8,62 Euro pro Stunde bezahlen
Lohndrückern das Handwerk legen: Wenn ein Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis einen Auftrag von der Stadt oder vom Land bekommen will, dann soll es seinen Beschäftigten künftig einen Stundenlohn von mindestens 8,62 Euro bezahlen. „Alles darunter ist Dumping“, sagt Ernst Busch.
Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Rhein-Sieg-Kreis unterstützt damit das geplante neue Tariftreuegesetz für Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will darin 8,62 Euro als Mindestlohn für öffentliche Aufträge festschreiben. „Nur so ist garantiert, dass sich Dumpinglohn-Chefs keinen öffentlichen Auftrag mehr unter den Nagel reißen können“, so Ernst Busch.
Derzeit sei es so, dass Unternehmen den Zuschlag für einen Auftrag oftmals nur deshalb bekämen, weil sie ein besonders niedriges Angebot machten. „Und das klappt nur, weil sie ihre Beschäftigten mit Hungerlöhnen abspeisen. Wer als Arbeitgeber anständig bezahlt, zieht bei diesem Verfahren den Kürzeren“, so der Geschäftsführer der NGG-Region Köln.
Dieser massiven Wettbewerbsverzerrung schiebe das geplante NRW-Tariftreuegesetz endlich einen Riegel vor. Busch appelliert deshalb an die Landtagsabgeordneten aller Parteien im Rhein-Sieg-Kreis, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der Anfang Dezember im Landtag verabschiedet werden soll, zuzustimmen.
Beschäftigte müssen von dem, was sie mit einer Vollzeitstelle verdienen, auch leben können, so die NGG Köln. „ Egal, ob sie in einer Schulkantine arbeiten oder bei einem Caterer, der fürs Rathaus das Büfett macht. Wenn diese Menschen zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, dann ist was faul im Lande NRW. Dann subventioniert nämlich der Steuerzahler den Lohn auf Umwegen“, sagt Ernst Busch. Dass die Landesregierung dies jetzt verhindern wolle, sei sozialpolitisch nur konsequent und richtig.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW schreibt, so die NGG, den Mindestlohn auch für Subunternehmen und Leiharbeit vor. „Davon kann man sich in Berlin eine dicke Scheibe abschneiden ...“, sagt Busch.
Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Rhein-Sieg-Kreis unterstützt damit das geplante neue Tariftreuegesetz für Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung will darin 8,62 Euro als Mindestlohn für öffentliche Aufträge festschreiben. „Nur so ist garantiert, dass sich Dumpinglohn-Chefs keinen öffentlichen Auftrag mehr unter den Nagel reißen können“, so Ernst Busch.Derzeit sei es so, dass Unternehmen den Zuschlag für einen Auftrag oftmals nur deshalb bekämen, weil sie ein besonders niedriges Angebot machten. „Und das klappt nur, weil sie ihre Beschäftigten mit Hungerlöhnen abspeisen. Wer als Arbeitgeber anständig bezahlt, zieht bei diesem Verfahren den Kürzeren“, so der Geschäftsführer der NGG-Region Köln.
Dieser massiven Wettbewerbsverzerrung schiebe das geplante NRW-Tariftreuegesetz endlich einen Riegel vor. Busch appelliert deshalb an die Landtagsabgeordneten aller Parteien im Rhein-Sieg-Kreis, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der Anfang Dezember im Landtag verabschiedet werden soll, zuzustimmen.
Beschäftigte müssen von dem, was sie mit einer Vollzeitstelle verdienen, auch leben können, so die NGG Köln. „ Egal, ob sie in einer Schulkantine arbeiten oder bei einem Caterer, der fürs Rathaus das Büfett macht. Wenn diese Menschen zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, dann ist was faul im Lande NRW. Dann subventioniert nämlich der Steuerzahler den Lohn auf Umwegen“, sagt Ernst Busch. Dass die Landesregierung dies jetzt verhindern wolle, sei sozialpolitisch nur konsequent und richtig.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW schreibt, so die NGG, den Mindestlohn auch für Subunternehmen und Leiharbeit vor. „Davon kann man sich in Berlin eine dicke Scheibe abschneiden ...“, sagt Busch.
Quelle:
Pressestelle Rhein-Sieg-Kreis
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