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Artikel vom: 03.11.2011
Sicher durch den Winter
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises appelliert an alle Verkehrsteilnehmer
Der Winter kommt schneller als man denkt. Im letzten Jahr kam es bereits im November wegen winterlicher Straßenverhältnisse zu einem Verkehrschaos mit zahlreichen Unfällen. Dies zeigt, dass nicht alle Verkehrsteilnehmerinnen und – teilnehmer sich und ihre Fahrzeuge auf die winterlichen Bedingungen rechtzeitig eingestellt hatten.
„Gerade während der dunklen und winterlichen Jahreszeit ist eine besondere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr geboten. Wird diese von allen beachtet, können viele Unfälle vermieden werden“, appelliert Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Bei ungünstigen Straßen – und Witterungsverhältnissen ist mehr als sonst vorausschauendes Fahren gefordert. So ist unbedingt ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, da der Bremsweg bei nasser oder verschneiter beziehungsweise vereister Straße erheblich länger ist als auf einer trockenen Fahrbahn. An Tagen, an denen die Temperaturen in der Nähe des Gefrierpunktes liegen bergen Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten besondere Gefahrenquellen. Hier kann insbesondere Raureif zu gefährlichen Rutschpartien führen.
„Fahren Sie vorausschauend und planen Sie für die Fahrt lieber etwas mehr Zeit ein. Das Wichtigste ist, dass jeder gesund sein Ziel erreicht“, so Kreisdirektorin Annerose Heinze.
Damit einer sicheren und entspannten Fahrt nichts entgegensteht, ist es hilfreich, sich schon vor Antritt der Fahrt über die Wetterbedingungen zu informieren. Zudem ist es sinnvoll, Eiskratzer, Schneebesen oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine funktionierende Taschenlampe immer griffbereit zu haben.
Um nicht sich und auch die anderen Verkehrsteilnehmerinnen – und teilnehmer zu gefährden, sollte man während der kalten Jahreszeit auch etwas mehr Zeit vor Fahrbeginn einplanen und für eine freie Sicht aus dem Fahrzeug sorgen.
Mit beschlagenen oder vereisten Scheiben und Spiegeln beziehungsweise nur freigekratzten Sichtlücken loszufahren ist groß fahrlässig.
Da bei Regen, Nebel und Dunkelheit die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer sehr beeinträchtigt ist, appelliert das Straßenverkehrsamt an Radfahrer, Fußgänger und ganz speziell an die Kinder und deren Eltern, möglichst helle und reflektierende Kleidung zu tragen. Außerdem sollten Fahrradfahrer an ihrem Fahrrad kontrollieren, ob die Beleuchtung und die Bremsanlage funktionieren und ob die vorgeschriebenen Reflektoren montiert sind.
Wie jedes Jahr ist die richtige Bereifung der Fahrzeuge ein wichtiges Thema. Das Straßenverkehrsamt hat dazu wichtige Informationen zusammengestellt:
Die Straßenverkehrsordnung verlangt seit November 2010, dass der Jahreszeit entsprechend eine geeignete Bereifung verwendet wird. Das bedeutet: Die Verordnung verpflichtet den Fahrzeugführer, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte die Kraftfahrzeuge entsprechend den Witterungsverhältnissen mit Matsch- und Schneereifen (M+S Reifen) oder Ganzjahresreifen auszurüsten. Diese Reifen sind so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen. M+S - Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Winterreifen bezeichnet. Die grobstolligen Winterreifen erkennt man durch ein „M+S“ Symbol, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Ganzjahresreifen können ebenfalls mit einem M+S Symbol versehen werden.
Wer ohne Winterwetterausrüstung (Reifen, kein Frostschutzmittel in der Waschanlage, abgenutzte Scheibenwischer) unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 € und 140 € rechnen und kann, je nach Schwere des Verstoßes, zusätzlich Punkte in Flensburg bekommen.
Bei ungünstigen Straßen – und Witterungsverhältnissen ist mehr als sonst vorausschauendes Fahren gefordert. So ist unbedingt ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, da der Bremsweg bei nasser oder verschneiter beziehungsweise vereister Straße erheblich länger ist als auf einer trockenen Fahrbahn. An Tagen, an denen die Temperaturen in der Nähe des Gefrierpunktes liegen bergen Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten besondere Gefahrenquellen. Hier kann insbesondere Raureif zu gefährlichen Rutschpartien führen.
„Fahren Sie vorausschauend und planen Sie für die Fahrt lieber etwas mehr Zeit ein. Das Wichtigste ist, dass jeder gesund sein Ziel erreicht“, so Kreisdirektorin Annerose Heinze.
Damit einer sicheren und entspannten Fahrt nichts entgegensteht, ist es hilfreich, sich schon vor Antritt der Fahrt über die Wetterbedingungen zu informieren. Zudem ist es sinnvoll, Eiskratzer, Schneebesen oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine funktionierende Taschenlampe immer griffbereit zu haben.
Um nicht sich und auch die anderen Verkehrsteilnehmerinnen – und teilnehmer zu gefährden, sollte man während der kalten Jahreszeit auch etwas mehr Zeit vor Fahrbeginn einplanen und für eine freie Sicht aus dem Fahrzeug sorgen.
Mit beschlagenen oder vereisten Scheiben und Spiegeln beziehungsweise nur freigekratzten Sichtlücken loszufahren ist groß fahrlässig.
Da bei Regen, Nebel und Dunkelheit die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer sehr beeinträchtigt ist, appelliert das Straßenverkehrsamt an Radfahrer, Fußgänger und ganz speziell an die Kinder und deren Eltern, möglichst helle und reflektierende Kleidung zu tragen. Außerdem sollten Fahrradfahrer an ihrem Fahrrad kontrollieren, ob die Beleuchtung und die Bremsanlage funktionieren und ob die vorgeschriebenen Reflektoren montiert sind.
Wie jedes Jahr ist die richtige Bereifung der Fahrzeuge ein wichtiges Thema. Das Straßenverkehrsamt hat dazu wichtige Informationen zusammengestellt:
Die Straßenverkehrsordnung verlangt seit November 2010, dass der Jahreszeit entsprechend eine geeignete Bereifung verwendet wird. Das bedeutet: Die Verordnung verpflichtet den Fahrzeugführer, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte die Kraftfahrzeuge entsprechend den Witterungsverhältnissen mit Matsch- und Schneereifen (M+S Reifen) oder Ganzjahresreifen auszurüsten. Diese Reifen sind so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen. M+S - Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Winterreifen bezeichnet. Die grobstolligen Winterreifen erkennt man durch ein „M+S“ Symbol, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Ganzjahresreifen können ebenfalls mit einem M+S Symbol versehen werden.
Wer ohne Winterwetterausrüstung (Reifen, kein Frostschutzmittel in der Waschanlage, abgenutzte Scheibenwischer) unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 € und 140 € rechnen und kann, je nach Schwere des Verstoßes, zusätzlich Punkte in Flensburg bekommen.
Quelle:
Pressestelle Rhein-Sieg-Kreis
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