Sicher durch Schnee und Eis fahren
Der Winter hat mit lange nicht mehr da gewesenen Schneemassen den Rhein-Sieg-Kreis fest im Griff, und nicht wenige haben die weiße Pracht der letzten Tage ausgiebig zum Wandern oder Rodeln genutzt. Aber was des einen Freud', ist des anderen Leid. Allein am vergangen Wochenende kam es auf den Straßen des Kreisgebietes zu zahlreichen Unfällen - meist ohne größere Schäden, aber dennoch ärgerlich und in vielen Fällen vermeidbar. Denn offenbar haben viele Verkehrsteilnehmer sich selbst und ihre Fahrzeuge nicht hinreichend auf die winterlichen Bedingungen eingestellt.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises weist deshalb noch einmal auf die besondere Sorgfaltspflicht für die Verkehrsteilnehmer in der dunklen und winterlichen Jahreszeit hin. Werden diese Hinweise beachtet, lassen sich viele Unfälle vermeiden!
Das Zauberwort bei ungünstigen Straßen- und Witterungsverhältnissen heißt "vorausschauendes Fahren". Eine verschneite Straße ist nun einmal nicht so problemlos befahrbar, wie eine freie und trockene. Und daher ist es bei Schnee und Eis noch wichtiger als ohnehin schon, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten und im Zweifelsfall eben runter vom Gas zu gehen. Der Bremsweg ist bei nasser und/oder verschneiter oder vereister Straße erheblich länger als bei trockenen Bedingungen.
Besonders prädestiniert für ein spiegelglattes Fahrerlebnis sind Brücken, Freiflächen nach Waldstücken oder Tunnelausfahrten - dies gibt vor allem an den Tagen, an denen die Temperaturen in der Nähe des Gefrierpunktes liegen.
Auch hier lässt sich Schlimmeres nur vermeiden, indem man langsam, angepasst und vorsichtig fährt. Es macht daher durchaus Sinn, einfach etwas mehr Zeit für seine Autofahrten einzuplanen.
Doch bevor man sich auf den Weg macht, sollte man sich vergewissern, dass das Fahrzeug in bestmöglichem Zustand ist. Das bedeutet, Scheiben und Spiegel müssen komplett frei geräumt beziehungsweise gekratzt sein. "Gucklöcher" und ähnliche "Notlösungen" sind grob fahrlässig! Ebenso sollten größere Schneemengen von parkenden Fahrzeugen entfernt werden, da sonst die nachfolgenden Fahrzeuge behindert werden können.
Eiskratzer, Schneebesen oder Handfeger, Türschlossenteiser, Starthilfekabel und eine Taschenlampe sollten in Wetterverhältnissen wie den augenblicklichen ständiger Begleiter im Fahrzeug sein.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern keine Winterreifen vor, sie verpflichtet aber dazu, die Kraftfahrzeuge entsprechend den Witterungsverhältnissen auszurüsten. Das Fahrzeug muss also mit geeigneten Reifen ausgestattet sein, ansonsten drohen Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ohne Winterwetterausrüstung (Reifen, Frostschutzmittel, gegebenenfalls auch ein Eiskratzer) sind 20,00 Euro fällig, behindert man dadurch andere, sind es 40,00 Euro und 1 Punkt in Flensburg - ärgerlich und nicht notwendig!
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